Unterstützung im Alltag 

Was bedeutet § 45a SGB XI?

Erklärung in einfachen Worten:

• Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

• Ziel: Entlastung pflegender Angehöriger

• Förderung durch Pflegekasse

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

• Pflegegrad 1–5

• monatlich 131 €

• zweckgebunden für anerkannte Anbieter

Was übernimmt AuviaCare?

• Haushaltshilfe

• Einkäufe

• Begleitung

• Betreuung

• Entlastung für Angehörige

Abrechnung direkt mit der Pflegekasse

• Keine Vorkasse 

• Kein Papierkram für Kunden

• Wir übernehmen die Abwicklung

Warum AuviaCare?

• Regional tätig

• Anerkannt nach § 45a

• Persönlich & zuverlässig

• Keine Anfahrtskosten

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Gerne informieren wir Sie persönlich über Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse, den Entlastungsbetrag sowie individuelle Unterstützungsmöglichkeiten.


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Kontakt

Telefon: 04221-4500168

E-mail: info@auviacare.de

Anschrift: AuviaCare UG (haftungsbeschränkt), 
Gertrudstr. 49, 27751 Delmenhorst

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