
Unterstützung im Alltag
Was bedeutet § 45a SGB XI?
Erklärung in einfachen Worten:
• Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
• Ziel: Entlastung pflegender Angehöriger
• Förderung durch Pflegekasse
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
• Pflegegrad 1–5
• monatlich 131 €
• zweckgebunden für anerkannte Anbieter
Was übernimmt AuviaCare?
• Haushaltshilfe
• Einkäufe
• Begleitung
• Betreuung
• Entlastung für Angehörige
Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
• Keine Vorkasse
• Kein Papierkram für Kunden
• Wir übernehmen die Abwicklung
Warum AuviaCare?
• Regional tätig
• Anerkannt nach § 45a
• Persönlich & zuverlässig
• Keine Anfahrtskosten
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Gerne informieren wir Sie persönlich über Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse, den Entlastungsbetrag sowie individuelle Unterstützungsmöglichkeiten.
Kontakt
Telefon: 04221-4500168
E-mail: info@auviacare.de
Anschrift: AuviaCare UG (haftungsbeschränkt),
Gertrudstr. 49, 27751 Delmenhorst
