Der Entlastungsbetrag soll den Alltag zu Hause erleichtern. Er steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege auch bei Pflegegrad 1 zur Verfügung. Entscheidend ist, wofür eine Leistung eingesetzt wird und ob der Anbieter die nötigen Voraussetzungen erfüllt.
Wie viel steht zur Verfügung?
Der monatliche Anspruch beträgt bis zu 131 Euro. Das ist ein Erstattungsrahmen, keine pauschale zusätzliche Überweisung. Bezahlt werden tatsächlich entstandene, geeignete Kosten. Wer weniger ausgibt, erhält die Differenz nicht als frei verfügbares Bargeld.
Welche Hilfe ist geeignet?
In Betracht kommen unter anderem nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Bei Pflegedienstleistungen gibt es Unterschiede zwischen Pflegegrad 1 und den höheren Pflegegraden: Ab Pflegegrad 2 sind Leistungen der Selbstversorgung hiervon ausgenommen. Ein beliebiger Reinigungsdienst wird nicht allein durch eine Rechnung erstattungsfähig.
Für AuviaCare werden gewünschte Tätigkeit, Anerkennung, Preis und Abrechnungsweg vor Beginn konkret abgeglichen. Die Anerkennung eines Angebots bedeutet nicht, dass jedes vorhandene Budget automatisch ausreicht.
Wie läuft die Abrechnung?
Bei eigener Erstattung bezahlen Sie die Rechnung und reichen geeignete Nachweise bei Ihrer Pflegekasse oder Versicherung ein. Eine Direktabrechnung setzt eine passende Vereinbarung voraus. Lassen Sie sich erklären, welche Leistungen der Anbieter einreicht und welche Kosten bei Ihnen verbleiben. Belege sollten Datum, Art, Umfang und Preis nachvollziehbar ausweisen.
Muss der Betrag zuerst verbraucht werden?
Nein. Der Entlastungsbetrag und der Umwandlungsanspruch sind rechtlich unabhängig. Umwandlung hat jedoch eigene Voraussetzungen und kann das Pflegegeld verändern. Dieselbe Leistung darf nicht doppelt eingereicht werden.
Praktisch vorgehen
Fragen Sie die Pflegekasse nach aktuellem Stand, bereits eingereichten Rechnungen und Resten aus dem Vorjahr. Vereinbaren Sie erst danach, welchen Teil Ihrer Unterstützung dieses Budget abdecken soll. Zusätzliche private Hilfe bleibt möglich. Auch ohne abschließende Budgetauskunft können Sie zunächst ein unverbindliches Gespräch anfragen.
Quellen und Prüfstand
Abgleich mit den angegebenen Primärquellen; zur Veröffentlichung freigegeben am 20.09.2026; keine persönliche Pflege- oder Rechtsberatung. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Anspruchsentscheidung.
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