PG 1–5
Entlastungsbetrag
Für geeignete Unterstützung bei häuslicher Pflege, auch mit Pflegegrad 1.
Mehr erfahren →Sie müssen die Möglichkeiten nicht schon kennen. Hier finden Sie vier gleichwertige Einstiege.
Für geeignete Unterstützung bei häuslicher Pflege, auch mit Pflegegrad 1.
Mehr erfahren →Ungenutzte Sachleistungen einsetzen. Die Wirkung auf das Pflegegeld mitprüfen.
Mehr erfahren →Ersatzpflege, wenn die bisherige Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.
Mehr erfahren →Unterstützung nach Ihren Wünschen – ohne Pflegegrad oder als Ergänzung.
Mehr erfahren →| Weg | Voraussetzung | Wichtig für andere Leistungen |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | Häusliche Pflege, PG 1–5; geeignete Leistung | Zweckgebunden, bis 131 € monatlich; keine freie Auszahlung |
| Umwandlung | Ab PG 2; ungenutzte Sachleistungen; anerkanntes Angebot | Bis 40 % des gesetzlichen Höchstbetrags, höchstens ungenutzte Mittel; Pflegegeld kann sinken |
| Verhinderungspflege | Ab PG 2; Pflegeperson vorübergehend verhindert; Ersatzpflege erforderlich | Mit Kurzzeitpflege gemeinsam bis 3.539 € jährlich; Dauer und Pflegegeld beachten |
| Privat bezahlen | Vereinbarter Auftrag, mit oder ohne Pflegegrad | Preis und Nebenkosten vorab klären; Erstattung nicht voraussetzen |
Orientierung anhand Ihrer Situation →
Quellen: § 45b, § 45a, § 39, § 42a SGB XI.
Wir besprechen, welche Unterstützung zu Ihnen passt.