Alltagshilfe in Delmenhorst und der RegionPersönlich sprechen: 04221 4500168
Kosten & Finanzierung

Gute Unterstützung. Klare Finanzierung.

Sie müssen die Möglichkeiten nicht schon kennen. Hier finden Sie vier gleichwertige Einstiege.

PG 1–5

Entlastungsbetrag

Für geeignete Unterstützung bei häuslicher Pflege, auch mit Pflegegrad 1.

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Ab PG 2

Umwandlungsanspruch

Ungenutzte Sachleistungen einsetzen. Die Wirkung auf das Pflegegeld mitprüfen.

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Anlass erforderlich

Verhinderungspflege

Ersatzpflege, wenn die bisherige Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.

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Mit & ohne Pflegegrad

Privat bezahlen

Unterstützung nach Ihren Wünschen – ohne Pflegegrad oder als Ergänzung.

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Welche Möglichkeit kommt grundsätzlich infrage?
WegVoraussetzungWichtig für andere Leistungen
EntlastungsbetragHäusliche Pflege, PG 1–5; geeignete LeistungZweckgebunden, bis 131 € monatlich; keine freie Auszahlung
UmwandlungAb PG 2; ungenutzte Sachleistungen; anerkanntes AngebotBis 40 % des gesetzlichen Höchstbetrags, höchstens ungenutzte Mittel; Pflegegeld kann sinken
VerhinderungspflegeAb PG 2; Pflegeperson vorübergehend verhindert; Ersatzpflege erforderlichMit Kurzzeitpflege gemeinsam bis 3.539 € jährlich; Dauer und Pflegegeld beachten
Privat bezahlenVereinbarter Auftrag, mit oder ohne PflegegradPreis und Nebenkosten vorab klären; Erstattung nicht voraussetzen

Orientierung anhand Ihrer Situation →

Vor einem Auftrag klären wir konkrete Leistung, Preis und Abrechnungsweg. Verfügbare Budgets bestätigt Ihre Pflegeversicherung. Prüfstand der gesetzlichen Angaben: 18.09.2026.

Quellen: § 45b, § 45a, § 39, § 42a SGB XI.

Der erste Schritt darf leicht sein.

Wir besprechen, welche Unterstützung zu Ihnen passt.

Unverbindlich anfragen