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AuviaCare Pflegewissen

Pflegeberatung: Ansprüche und Versorgung gemeinsam ordnen

Was eine Beratung nach § 7a leisten kann.

Leistungen & Beratung · Quellenabgleich: 18.09.2026

Pflegeberatung hilft, eine unübersichtliche Situation in konkrete nächste Schritte zu übersetzen. Es geht um den Unterstützungsbedarf, mögliche Sozialleistungen und eine passende Versorgung. Die gesetzliche Pflegeberatung ist von einem Verkaufsgespräch eines einzelnen Anbieters zu unterscheiden.

Ihr Anliegen vorbereiten

Notieren Sie zuerst, was gerade nicht funktioniert: Versorgung am Morgen, fehlende Entlastung, unklare Rechnungen oder ein bevorstehender Klinikaufenthalt. Ergänzen Sie bestehende Hilfe und offene Entscheidungen. Sie müssen die Namen aller Leistungen nicht schon kennen.

Was wird erarbeitet?

§ 7a sieht unter anderem die Erfassung des Hilfebedarfs, einen individuellen Versorgungsplan und Unterstützung bei dessen Umsetzung vor. Angehörige können mit Zustimmung der berechtigten Person einbezogen werden. Die Beratung soll Leistungen und Beteiligte sinnvoll aufeinander abstimmen.

Eine Zuständigkeit finden

Wenden Sie sich an die Pflegekasse und fragen Sie ausdrücklich nach Pflegeberatung. Örtliche Pflegestützpunkte sind ebenfalls geeignete Anlaufstellen. Privatversicherte erfragen das Beratungsangebot ihrer Pflegepflichtversicherung. Klären Sie, ob ein Gespräch zu Hause, telefonisch oder in einer Beratungsstelle möglich ist.

Mit Ergebnissen weiterarbeiten

Bitten Sie um eine verständliche Zusammenfassung: Wer beantragt was, bis wann, bei welcher Stelle? Halten Sie auch fest, welche Finanzierung noch offen ist. AuviaCare bespricht das eigene Angebot der Alltagshilfe, behauptet mit diesem Artikel aber keine Berechtigung zur gesetzlichen Pflegeberatung. Unabhängige Beratung können Sie nutzen, ohne AuviaCare zu beauftragen.

Quellen und Prüfstand

KI-gestützter Abgleich mit den angegebenen Primärquellen; keine persönliche fachliche Freigabe. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Anspruchsentscheidung.

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