Bis zu 131 Euro monatlich
Für geeignete Leistungen bei häuslicher Pflege, auch mit Pflegegrad 1. Nicht verbrauchte Beträge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Ende des ersten Halbjahres des Folgejahres genutzt werden.
Der nächste Schritt mit AuviaCare
Fragen Sie nach Ihrem verfügbaren Stand. Wir klären, ob die gewünschte AuviaCare-Leistung und der Abrechnungsweg im konkreten Fall passen. Eine Anerkennung oder Direktabrechnung wird hier nicht ungeprüft zugesagt.
Die Regeln im Detail
Zum ausführlichen Ratgeber mit Quellen →