Ihre Situation ist der Ausgangspunkt.
Diese Orientierung zeigt mögliche Wege. Sie bewilligt keine Leistungen und berechnet kein persönliches Budget.
Ich habe keinen Pflegegrad.
Private Bezahlung ist möglich. Wenn die Selbstständigkeit dauerhaft eingeschränkt ist, können Sie unabhängig davon einen Pflegegrad beantragen.
Ich habe Pflegegrad 1.
Der Entlastungsbetrag kann für geeignete Leistungen infrage kommen. Umwandlung und Verhinderungspflege nach den hier beschriebenen Regelungen beginnen erst ab Pflegegrad 2.
Ich brauche regelmäßig mehr Hilfe.
Prüfen Sie Entlastungsbetrag, gegebenenfalls Umwandlung und private Ergänzungen. Vor einer Umwandlung die Wirkung auf Pflegegeld und bestehende Pflegeleistungen klären.
Eine Pflegeperson ist vorübergehend verhindert.
Ab Pflegegrad 2 kann Ersatzpflege infrage kommen. Anlass, Dauer, bisheriger Verbrauch des gemeinsamen Jahresbetrags und konkrete Leistung prüfen.
Mein Budget reicht nicht.
Ein privater Ergänzungsauftrag kann eine Lösung sein. Erstattung und selbst zu tragende Kosten müssen vorab getrennt ausgewiesen werden.