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AuviaCare Pflegewissen

Beratungsbesuch bei Pflegegeld: Die aktuelle Pflicht beachten

Warum ein Beratungseinsatz etwas anderes ist als ein Alltagsbesuch.

Leistungen & Beratung · Fachlich geprüft: 2026-09-18 · Status: veröffentlicht

Wer Pflegegeld bezieht, muss je nach Situation einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Der Besuch soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und praktisch unterstützen. Er ist keine gewöhnliche Haushaltshilfe und nicht identisch mit der Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades.

Welche Häufigkeit gilt aktuell?

Nach dem am 18. September 2026 geprüften § 37 Absatz 3 müssen Pflegegeldbeziehende mit Pflegegrad 2 bis 5 einmal halbjährlich Beratung abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich eine vierteljährliche Beratung möglich. Ältere Hinweise, die für diese beiden Grade zwingend jeden Vierteljahresbesuch verlangen, bilden diesen Rechtsstand nicht ab.

Frühzeitig einen Termin vereinbaren

Fragen Sie die Pflegekasse nach zugelassenen Beratungsstellen und dem nächsten Nachweistermin. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag des Halbjahres. Wird ein vorgeschriebener Besuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.

Was wird besprochen?

Nutzen Sie den Termin für konkrete Schwierigkeiten, Hilfsmittel, Entlastung oder Veränderungen des Bedarfs. Notizen aus dem Alltag helfen, nichts Wichtiges zu vergessen. Die Beratung soll Unterstützung ermöglichen und ist kein Anlass, Einschränkungen zu verstecken.

AuviaCare richtig einordnen

Ein Einsatz zur Reinigung, Betreuung oder Begleitung erfüllt die gesetzliche Beratungspflicht nicht automatisch. AuviaCare wird hier nicht als dafür zugelassene Stelle dargestellt. Die Pflegekasse klärt Ihren individuellen Beratungsanspruch und geeignete Anbieter; freiwillige Beratungsmöglichkeiten bestehen auch in weiteren gesetzlich geregelten Fällen.

Quellen und Prüfstand

Abgleich mit den angegebenen Primärquellen; zur Veröffentlichung freigegeben am 20.09.2026; keine persönliche Pflege- oder Rechtsberatung. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Anspruchsentscheidung.

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