Eine Schwelle, eine ungeeignete Dusche oder ein schwer zugänglicher Raum kann die Versorgung zu Hause erschweren. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sollen häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.
Zuschuss statt Komplettfinanzierung
Die Pflegekasse kann unter den Voraussetzungen des § 40 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen, gelten besondere Grenzen, insgesamt höchstens 16.720 Euro für die gemeinsame Maßnahme. Der Zuschuss ist keine Garantie, dass sämtliche Baukosten übernommen werden.
Was gilt als Maßnahme?
Mehrere gleichzeitig notwendige Umbauten können zusammen eine Maßnahme bilden. Nicht jedes Handwerkerangebot erzeugt einen neuen Zuschussanspruch. Eine spätere veränderte Pflegesituation kann erneut relevant werden; dies muss gesondert beurteilt werden.
Vor einer Beauftragung
Beschreiben Sie das Problem, holen Sie Angebote ein und lassen Sie Zuschuss und Umfang möglichst vor Beginn klären. Bei einer Mietwohnung sind außerdem erforderliche Abstimmungen mit Vermieter oder Eigentümer zu beachten. Bewahren Sie Entscheidung, Angebote und Rechnungen geordnet auf.
Alltagstauglichkeit prüfen
Ein Umbau sollte den tatsächlichen Bewegungsabläufen entsprechen. Wo wird Unterstützung geleistet, welche Hilfsmittel werden genutzt, bleibt ausreichend Platz? Wohnberatung und Pflegeberatung können die Planung unterstützen. AuviaCare führt keine baulichen Maßnahmen aus und ersetzt keine Fachplanung. Für die Zeit des Umbaus sollte zusätzlich geklärt sein, wie Haushalt und Versorgung funktionieren.
Quellen und Prüfstand
KI-gestützter Abgleich mit den angegebenen Primärquellen; keine persönliche fachliche Freigabe. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Anspruchsentscheidung.