Das gesetzliche Begutachtungsinstrument betrachtet sechs Lebensbereiche. Sie helfen, körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen vergleichbar zu erfassen. Einzelne Tätigkeiten werden nicht einfach als Pflegeminuten zusammengerechnet.
Mobilität und Selbstversorgung
Mobilität betrifft etwa Positionswechsel, Sitzen, Fortbewegen und Treppen. Dieser Bereich zählt mit zehn Prozent. Die Selbstversorgung umfasst unter anderem Körperpflege, An- und Auskleiden sowie Essen und Trinken und ist mit 40 Prozent besonders stark gewichtet.
Orientierung und Verhalten
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten betreffen zum Beispiel Erkennen, Verstehen und Verständigung. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen erfassen Unterstützungsbedarf aufgrund entsprechender Situationen. Aus diesen beiden Modulen fließt der höhere gewichtete Wert ein; beide werden nicht zusätzlich voll zusammengerechnet. Zusammen ist hierfür eine Gewichtung von 15 Prozent vorgesehen.
Krankheit und Therapie bewältigen
Der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen zählt mit 20 Prozent. Es geht beispielsweise darum, welche Unterstützung bei vorgeschriebenen Maßnahmen und der Organisation erforderlich ist. Die Bewertung macht eine medizinische Tätigkeit nicht automatisch zur Leistung eines Alltagshilfe-Anbieters.
Alltag und soziale Kontakte
Dieser Bereich zählt mit 15 Prozent. Betrachtet wird unter anderem, ob ein Mensch den Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen oder Kontakte pflegen kann. Hilfebedarf kann daher auch ohne große Bewegungseinschränkung bestehen.
Vom Einzelpunkt zum Pflegegrad
Innerhalb der Module gibt es gesetzlich festgelegte Kriterien, Punktbereiche und Umrechnungen. Rohpunkte aus verschiedenen Modulen dürfen deshalb nicht ungeprüft addiert werden. Online-Schätzungen ersetzen die Begutachtung und den Bescheid nicht.
Praktische Vorbereitung
Ordnen Sie eigene Beobachtungen diesen Lebensbereichen zu. Halten Sie fest, was selbstständig, mit Erinnerung, mit Teilhilfe oder nur durch Übernahme gelingt. Die Aufzeichnungen sollen das Gespräch unterstützen und keine bestimmte Punktzahl erzwingen.
Quellen und Prüfstand
Abgleich mit den angegebenen Primärquellen; zur Veröffentlichung freigegeben am 20.09.2026; keine persönliche Pflege- oder Rechtsberatung. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Anspruchsentscheidung.
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